
Verschleiern – Vertuschen – Tricksen: ein Konzept des Regierungspräsidiums…
Das RPS argumentiert, dass mit „Bescheiden“ von 2007 und 2014 – die nach Michael Jaumann, HNO-Arzt in Göppingen, und zwei Juristen völlig rechtswidrig sind – bereits eine jährliche Durchsatzmenge an verbranntem Müll von jährlich bis zu 181.189 Tonnen möglich sei. Diese genannten Bescheide seien dem Landrat, der Landkreisverwaltung und der Leitung der Göppinger Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) seit langem bekannt.
Der erstaunte Leser wird sich fragen: warum führt der Landrat seit Sommer 2016 Geheimverhandlungen mit dem Betreiber EEW um eine inzwischen öffentlich beantragte Genehmigung den Mülldurchsatz auf 180.000 Jahrestonnen für die MVA in Göppingen erhöhen zu dürfen?
Warum handelt er sich mit dieser „Geisterdebatte“ soviel Ärger ein?
Warum wird die Bevölkerung mit überholten und damit falschen Zahlen hinters Licht geführt und hingehalten?
Seit Jahren wird die betroffene Bevölkerung in der Umgebung der MVA Göppingen durch überhöhte Schadstoffmengen gesundheitlich belastet und gefährdet. Die Situation scheint schlimmer wie bisher bekannt.
Nach der Abfallbilanz des Landes BaWü für 2016 hat der Betreiber EEW der MV GP mindestens 163.700 Tonnen Müll verbrannt. Das sind ca 6.000 Tonnen mehr als genehmigt. Die Bürger Initiative (BI) hat dies in einem Eilantrag an den Herrn Präsidenten W. Reimers (GRÜNE) vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) bemängelt und die Einhaltung der genehmigten Werte (157.680 to/Jahr) gefordert. Nach Herrn Rasch überraschten die Inhalte zweier Antwortschreiben vom RPS an die BI: die Genehmigungsbedingungen für die MVA GP seien seit einigen Jahren grundlegend geändert. Dies aus folgenden Gründen:
1. Ende 2007 hat das RPS einer vom Betreiber gemeldeten Änderung zugestimmt. Damit wurde die stündliche Verbrennungskapazität von 18,0 to auf 19,8 to erhöht (das sind plus zehn Prozent). Obwohl dies der Genehmigung von 1995 eindeutig widerspricht, hat das RPS das akzeptiert, „da diese Änderung unbedeutend sei“ – dies ohne eine genauere Überprüfung bzgl. der erhöhten Schadstoffmengen bei mehr Tonnen verbranntem Müll pro Stunde und ohne eine erneute Sicherheitsanalyse!
2. Die Stillstandszeiten der MVA für Wartung, Reparaturen etc. (Revisionszeiten) müssen bei der Berechnung der Jahreskapazitäten nicht mehr berücksichtigt werden, so eine nachträgliche Anordnung des RPS im Jahre 2014.
Das sehen die Mitglieder der BI aber völlig anders. Diese Bescheide sind gegen geltendes Recht erfolgt. Ein Beispiel für die Tricksereien im RPS sind die Pseudo-Argumente aus einem Buch für den Schulunterricht, dass der Müll im Müllbunker ca. 4 Prozent Feuchtigkeit verliere und somit mehr verbrannt werden dürfe. Dem hat Bernd Engelmann vom Umweltbundesamt (UBA) klar widersprochen: gesetzwidrig.
Ein Blick ins Gesetz (17. BImSchV) würde manchmal ausreichen, so der Arzt Michael Jaumann, und schafft Klarheit: „Der Betreiber der Anlage hat vor der Annahme des Abfalls in der Abfallverbrennungs- oder mitverbrennungsanlage die Masse einer jeden Abfallart gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung zu bestimmen“. Das Gesetz bestätigt also, dass die Eingangswaage bei der MVA die Tonnage (Massen) bestimmt. Nicht irgendwelche willkürlichen Schulungsmaterialien des Betreibers.
Zusammenfassung:
Es grenzt nach Einschätzung von Jaumann schon an einen Skandal wie der Betreiber EEW im Zusammenspiel mit dem RPS und der Landkreisverwaltung, mit Hilfe zweier Tricks, versucht den Schein zu wahren, die offiziell genehmigte Höchstmenge nicht um fast 22.000 Tonnen im Jahr 2016 überschritten zu haben.
Zum einen wird das Kalenderjahr 2016 mit 365 Tagen in ein variables Verbrennungsjahr mit z.B. 320 bis 340 Tagen Betrieb der MVA umgedeutet. Die dann noch verbleibenden, nicht genehmigten 6.020 Tonnen zu viel verbranntem Müll lösen sich – dank Hilfe des RPS – in Luft (bzw. Wasserdampf) auf.
Solche fragwürdigen Vorgehensweisen, die an Mauscheleien grenzen, sollen den Bürgern die wirklichen Fakten und die schon seit Jahren erhöhten Schadstoffmengen aus dem Schornstein der MVA verheimlichen.
Der in der Diskussion befindliche „Schein-Antrag“ des Betreibers EEW (Eigentümer: VR China) nach einer Erhöhung der Kapazitäten mit den „Schein-Verhandlungen“ des Landrats kann bei der Bevölkerung und im Kreistag Göppingen keine Zustimmung finden.
Dr. med. Michael P. Jaumann, HNO-Arzt und Dipl.Ing. Jörn-Gerhard Rasch für die Bürger-Initiative Müllkonzept Göppingen
Für noch mehr Details, anbei noch die beiden PDF-Dateien.