
Überhöhte Abfall-Gebühren im LK Göppingen – Widersprüche nötig!
Anfang Februar erhielten die Göppinger Bürger den neuen Abfallgebühren-Bescheid 2018 vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Göppingen. Bei der Bürger-Informations-Veranstaltung (BIP) des Landkreises Ende Februar war jedem der Anwesenden klar geworden, dass wir noch viele Jahre weit überhöhte Abfallgebühren bezahlen müssen. Beim Blick zurück wird erkennbar, dass der Gebührenbezahler – trotz der vier im Laufe der Jahre ausgehandelten Änderungsverträge – weiterhin überzogene Gebühren bezahlen muss. Geringfügige Verbesserungen für den Landkreis mussten jedes Mal mit Zugeständnissen bei der Erhöhung der verbrannten Abfallmengen erkauft werden.
Mit Verwunderung nur können die Bürger zur Kenntnis nehmen, dass die Stadt Heilbronn ca 120,00 Euro pro Tonne verbranntem Abfall bezahlt, während der landkreiseigene AWB für erstaunliche 183,00 Euro/to den Abfall bei der Müllverbrennungsanlage (MVA) Göppingen abliefert. Der genaue Preis wird der Öffentlichkeit seit Jahren vorenthalten. Angebliches Betriebsgeheimnis. Auf entsprechende Fragen von Bürgern beim BIP-Abend wie sich dieser Unterschied erkläre, wurde geantwortet: die Stadt Heilbronn habe vor wenigen Jahren die Ausschreibung erneuert und dabei eine günstigere Marktsituation vorgefunden.
Diese Aussage ist aber falsch !, so Jörn Rasch. Der LK Göppingen führte nahezu zeitgleich Vertragsverhandlungen mit dem neuen Betreiber der MVA und hat keine neue Ausschreibung gestartet sondern stattdessen den für die Bürger sehr ungünstigen Vertrag bis 2035 verlängert. Dies ohne eine deutliche Absenkung des Entsorgungsentgeltes kurzfristig einzufordern.
Am Beispiel Heilbronn ist erkennbar, dass der Betreiber EEW seine Umsatzrendite auch bei einem um ein Drittel niedrigeren Verbrennungspreis gewahrt sieht. Laut dem Handelsblatt hat der EEW-Konzern eine Umsatz-Rendite von 38 Prozent. Das macht jedem Bürger klar, dass dies völlig unhaltbar ist. Offensichtlich blieb dabei das für die Gebührenerhebung grundlegende Kostendeckungsprinzip unbeachtet. Dies ist eine nicht akzeptable Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis und in der Stadt Göppingen.
Die Abfallbilanz BaWü für das Jahr 2016 zeigt es auf Seite 96 überdeutlich: Ein 4-Personen-Haushalt bezahlt in GP 162,00 bis 199,00 Euro pro Jahr, in HN 97,00 Euro und im Schwarzwald-Baar-Kreis 94,00 Euro. Alle liefern ihre Abfälle in die MVA in Göppingen.
Michael Jaumann: Dieser eklatanten Ungleichbehandlung muss mit Nachdruck widersprochen werden. Offensichtlich ist die Landkreisverwaltung nicht ihren Verpflichtungen zur Überprüfung der Kalkulationen des Preises seitens der EEW nachgekommen. Lt der ZDF-Sendung Frontal 21 sei es „nahezu normal“, dass Kommunen das doppelte bis dreifache des Preises bezahlen bzw ihren Bürgern aufbürden.
Deshalb ist zu begrüßen, dass Widersprüche gegen diese offensichtlich falschen Bescheide erfolgen. Auch wenn der AWB mit einer Bearbeitungsgebühr von ca 50 Euro „droht“.
Wenn sich die Mitglieder des Kreistags dem Wohl der Bevölkerung statt den Gewinninteressen des Betreibers EEW verpflichtet fühlen, kann und muss der Kreistag den aktuellen Vertragsentwurf des Landrats und die geplante Erhöhung der Verbrennungsmenge der MVA ablehnen.
Dr.med. Michael P. Jaumann | Dipl. Ing. Jörn-Gerhrd Rasch für die BI Muell-Konzept-Göppingen