
Regierungspräsidium Stuttgart „verliert“ Gutachten zu Dioxinbelastungen
PRESSE-Mitteilung der BI MUELLKONZEPT GOEPPINGEN vom 31.1.2018
Aufgrund von Hinweisen durch die BI Muellkozept Goeppingen hat das Regierungspräsidium Suttgart (RPS) im Jahr 2017 mehrere Monate nach dem bisher geheim gehaltenen Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes (WBA) Besigheim gesucht. In diesem Gutachten wurden die Dioxingehalte der Böden im Gebiet Göppingen / Süßen bewertet. Die Suche im RPS blieb ohne Erfolg: es gebe dieses gesuchte Gutachen nicht, auch nicht das Aktenzeichen – so eine Mitarbeiterin des RPS an die BI.
Der BI ist es aber gelungen, dieses Gutachten, datiert vom 25.5.1994 mit dem Aktenzeichen Az. WBA: X 4-117/31, an das Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Das RPS hatte mit dem Erlass 74-8810.33-117-2 vom 1.3.1994 das WBA Besigheim angewiesen, den Ursachen der über 5 ng I-TEQ/kg Boden liegenden Gehalte an Dioxinen und Furanen nachzugehen.
Die drei Autoren dieses Gutachtens zeigen auf, daß bei vier Bodenproben im Bereich Reuteberg und Holzheim ähnliche Dioxinmuster vorliegen. Dieses Vorkommen auffälliger Flächen mit ähnlichem Dioxinmuster („Verbrennungsmuster“) läßt vermuten, daß die hier festgestellten Dioxine zum überwiegenden Teil diesselbe Ursache haben dürften. Es sind auch die genauen Geo-Daten (Koordinaten) der Entnahmepunkte der bewerteten Bodenproben aufgeführt.
Dieser Bereich bzw diese Flächen wurden in einem Gutachten der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in Karlsruhe vom 24. Oktober 1990 als ein Aufschlagsmaximum für die Emissionen der Müllverbrennunsganlage (MVA) Göppingen nach der TA-Luft errechnet. In diesem Bereich sollten vom TÜV Südwest die Bodenproben genommen werden.
Diese Sachverhalte bedeuten, daß dem RPS bereits zum Erörterungstermin zur Erweiterung der MVA Göppingen im Herbst 1994 bekannt war, daß die Dioxine und Furane aus der MVA die Böden in der Umgebung übermäßig belasten und die landwirtschaftliche Nutzung hätte untersagt werden müssen. Diese Sachverhalte wurden aber vom RPS, trotz mehrfachem Nachfragen seitens der Bürger, der Öffentlichkeit verschwiegen. Bis zum heutigen Tage.
Fazit: Dr. Jaumann: Das RPS kam also schon damals seiner gesetzlichen Aufgabe nicht nach, die Bevölkerung vor die Gesundheit schädigenden Einwirkungen durch die MVA zu schützen. Ist das ein Fall von Behörden-Versagen oder von Vertuschung „unerwünschter“ Gutachten?
Aus heutiger Sicht war es ein gravierender Fehler der Landräte Weber und später Wolf sowie dem Landratsamt – dem nach Angaben des RPS diese Daten bekannt sein müssten – diese Auffälligkeiten der Bodenproben nicht durch erneute Messungen kontrolliert zu haben. Das Gesetz der 17. Bundes-Imissions-Schutz-Verordnung (17. BImSchV) sieht in den §26 und §28 für solche Fälle ausdrücklich Wiederholungsmessungen vor.
Das aktuelle Verhalten des RPS, unter Führung des Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer (GRÜNE) hat sich in keinster Weise geändert. Einerseits wird behauptet, daß es das Gutachten mit den „unerwünschten“ Feststellungen garnicht gebe. Andererseits werden andere, nachweislich gesetzeswidrige Entscheidungen in den Jahren 2007 und 2014 als richtig dargestellt.
Forderungen: für Jörn Rasch ist klar: für die seit Herbst 2017 laufenden, ergänzenden Untersuchungen der Belastungen der Böden mit Dioxinen und Furanen (PCDD/F) durch das Umweltamt des Landkreises ist nachhaltig zu fordern, daß diesselben Flächen im Bereich Reuteberg und Holzheim untersucht werden, die damals im Gutachten erhöhte Werte an PCCD/F gezeigt hatten. Nur im Vergleich damit kann eine valide Aussage bzgl. der MVA-bedingten Zusatzbelastungen der letzten Jahre gemacht werden.
Dr. med. Michael P. Jaumann Dipl. Ing. Joern Rasch für die BI Muellkonzept Goeppingen