
Pressemitteilung: Die Märchenerzähler im Regierungspräsidium Stuttgart
Der Phantasie und dem Einfallsreichtum bei der Behörde Regierungspäsidium Stuttgart (RPS) scheinen keine Grenzen gesetzt, wenn es um Schadstoffe wie Dioxine und Verwandte geht, auch wenn es um die Wahrheit geht, nimmt man/frau es nicht so genau.
Mit Erstaunen lesen die Mitglieder der BI Muell Konzept Göppingen im Schreiben des RPS vom 7.2.18, dass das in 2017 über vier Monate lang im RPS gesuchte Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Besigheim (WBA) zu den Ursachen der Dioxinbelastungen der Böden im Umfeld der MVA Göppingen gefunden wurde. Die BI hatte im Sommer 2017 beim RPS nach diesem GA gefragt. Es gebe dieses nicht, es gebe auch das AZ nicht, wurden wir dann im November beschieden.
Jetzt lesen wir zu dem von der BI öffentlich gemachten Gutachten „…dieses Gutachten war weder Teil der damaligen Genehmigungsakte noch der Verfahrensakte der Fachbehörde (Bodenschutz) zum immissionschutzrechtlichen Änderungsverfahren Ersatzkessel MHKW Göppingen…“
Es ist unerhört, wie das RPS mit den Bürgern umgeht. Erst verleugnet man die Existenz dieses Gutachtens, um es dann doch zu finden. „…Die Krönung der Unwahrheiten bzw Märchenerzählerei ist die obige Begründung, mit der man die Bürger an der Nase herumführen will..“, sagt Dr. Jaumann. Der BI liegen hausinterne Akten des RPS vom Oktober 1993 vor, aus denen hervorgeht, dass dieses Thema im Vorfeld des Gutachtens die ganze Fachabteilung 72 unter Leitung von Herrn Günther beschäftigte. Das gesamte Referat 72 wurde per Umlauf informiert, auch den Herren Braunmiller, Nonnenmacher und Spottek wurde es zugeleitet (die Herren nahmen dies an unterschiedlichen Tagen zur Kenntnis), damit sie über das Thema der Dioxinvorbelastungen der Böden im Umfeld der MVA Göppingen informiert sind.
Danach folgte eine RP-interne Besprechung. In dieser wurde u.a. auch die Immissionsprognose des TÜV-Südwest und die dort nachzulesenden maximalen Zusatzbelastungen besprochen (besonders die Messpunkte 3,6,7,8). „…so daß ein Zusammenhang zur MVA nicht ausgeschlossen werden kann…“ (ergänzende Notiz RP: die Messpunkte liegen in der Hauptwindrichtung und im Bereich der höchsten Vorbelastungen). „…Das WBA Besigheim sowie das GAA Göppingen empfehlen in Anlehnung an den „Dioxin-Erlass“ des UM eine Erörterung des weiteren Vorgehens….“
Eine Konsequenz war der Auftrag des RPS (Erlass 74-8810.33-117-2 vom 1.3.94) an das WBA Besigheim, in einem Gutachten diesen Bodenbelastungen und deren Ursachen nachzugehen. Dieses GA war am 25.5.94 fertiggestellt und wurde dem RPS zugestellt und kam zu den Akten des Änderungsverfahrens.
Diese Akten aus dem RPS belegen, dass es allen im RPS damals bekannt war, wegen der hohen Brisanz der Aussagen aber immer wieder „…von Herrn Günther bzw Herrn Nonnenmacher in Abrede gestellt wurde…“ Herr Rasch dazu: Der Inhalt dieses WBA-Gutachtens hätte damals einen öffentlichen Aufschrei bewirkt.
Was lernen wir daraus? Die Behörde RPS schützt primär die Interessen der Industrie bzw der Betreiber der MVA Göppingen. Sie schützt nicht – gemäß ihren gesetzlichen Aufgaben – die Gesundheit von ca vier Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg. Damals wie heute nicht. Das ist erschütternd und enttäuschend.
Dr. Michael P. Jaumann
für die BI Muell Konzept Goeppingen