
PRESSEMITTEILUNG der BI Müll – Konzept – Göppingen vom…
Ausländischer Müll wird in der MVA Göppingen verbrannt !
Landrat Edgar Wolff erneut im Zwielicht – falsche Angaben !
A. Immer wieder wurden in den lezten Jahren der Verdacht geäußert, daß in der Müllverbennungsanlage Göppingen (MVA) auch Müll aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland verbrannt wird. Der Landrat Edgar Wolff und die Betreiber EEW haben das immer wortreich bestritten und verneint. Jetzt aber ist sichergestellt: In der veröffentlichten Jahresbilanz 2013 der EEW Göppingen GmbH findet sich ein überaus interessanter und dies bestätigender Hinweis:
„… Der Mengenrückgang wurde abgeschwächt durch den Import von Abfällen, vor allem aus England, Irland und Italien. …“
Die Mitglieder der BI sind fassungslos wie schamlos unsere Mandatsträger versuchen uns Bürgerinnen und Bürger „für dumm zu verkaufen“.
B. In der Vergangenheit wurde immer wieder deutlich, daß der Landrat Wolff seine Gemeinwohl-Verpflichtungen als Landrat nicht besonders ernst nimmt. Dies zumindest wenn es um die Müllgebühren zahlenden Bürgerinnen und Bürger geht. So zahlen die Bewohner des Landkreises, im Vergleich zum Landkreis Heilbronn, ca fünfzig Prozent mehr pro Tonne für den in GP verbrannten Müll. Dies bedeutet, daß der Landrat mit dem Geld bzw Vermögen seiner kreiseigenen Bürger nicht sehr sorgfältig umgeht. Hinzu kommt, daß dieses Geld nicht in der Region bzw im Landkreis bleibt.
Hierzu muß man wissen: Ein Landrat ist Kraft seines Amtes (Gesetz) die Befugnis eingeräumt über fremdes Vermögen verfügen zu können (z.B. über Gebühren und deren Höhe). Wer diese Befugnis verletzt oder dem, dessen Vermögen er betreut Nachteile zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (so im § 266, Abs.1 Strafgesetzbuch StGB). Nach der Rechtssprechung des BGH reicht es aus wenn das Vermögen gemindert ist (BGH St 40, 284).
Da im derzeitigen Vertragsentwurf, den der Landkreis Göppingen mit dem Betreiber EEW abschließen will, einige gesetzwidrige oder möglicherweise unwirksame Klauseln stehen² darf der Landrat Edgar Wolff den Mitgliedern des Kreistags Göppingen nicht empfehlen diesen Vertragsentwurf zu beschließen. Denn das würde bedeuten, daß wissentlich ein für die Gebührenzahler nachteiliger Vertrag beschlossen wird. Das ist nicht akzeptabel.
Das obige Verhalten des Landrats (incl. dem Vertrag) stellt auch einen Verstoß gegen das Haushaltsgrundsätze-Gesetz des Landes Baden-Württemberg dar. Im § 6 des HgrG BW sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der Kosten- und Leistungsrechnung klar geregelt.
Die Schlußfolgerungen daraus sind:
1. Keine vorzeitige Verlängerung des derzeitig gültigen Vertrags des Landkreises GP mit der EEW,
2. deutliche Minderung der Abfallgebühren für die Familien- / Gebührenzahler im Landkreis gegenüber bisher,
3. Keine Ausweitung der Kapazitäten der MVA Göppingen auf 180.000 Jahrestonnen wie derzeit vom Landrat und Kreistag geplant,
4. Rekommunalisierung der MVA GP zur Stärkung regionaler Kompetenz, Veranwortlichkeit und Wirtschaft.
5. Verbindliche Zusage des Betreibers EEW bzw des chinesischen Eigentümers, daß ab sofort kein Müll von außerhalb BaWü in der MVA GP verbrannt wird.
Dr. Michael P. Jaumann J.-G. Rasch für die BI Muell – Konzept – Goeppingen
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² z.B. werden die Erträge aus der Produktion von elektrischem Strom oder Fernwärme in der MVA bisher nicht den Kosten des MVA-Betriebs gegengerechnet, das soll erst ab 2026 erfolgen: 10 Prozent von der Fernwärme sind von der EEW in Aussicht gestellt. Nach EU-Richtlinien sind die Kalkulationen des Verbrennunspreises dem öffentlichen Auftraggeber (Landkreisverwaltung) dieser Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) offenzulegen, das wird im Vertrag aber explizit ausgeschlossen. Die vom Betreiber EEW nachdrücklich geforderte „bring-or-pay“ Klausel sollte entfallen da eindeutig von finanziellem Nachteil für die Gebührenzahler.