
Presse-Mitteilung vom 6. Mai 2019 BI-Muell-Konzept-Goeppingen
Kein radioaktiver Müll in die MVA Göppingen !!
Auch nicht anderswo in andere MVAs und Deponien für Hausmüll !!
Vor wenigen Tagen erfuhren wir, dass seit 2017 radioaktiver Müll aus dem Atomkraftwerk Grundremmingen (Bayern, Block B wird abgebrochen) in der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) verbrannt wird. Das ist zunächst unfassbar und unglaublich.
Gemäß der Neu-Ulmer Zeitung wusste niemand darüber Bescheid, weder die Bevölkerung, noch der Kreistag, noch der Weißenhorner Bürgermeister Wolfgang Fendt. Dieser stellte im Januar 2019 fest: „..wir wurden letztendlich verkauft…“. Angeblich wusste der Neu-Ulmer Landrat Thorsten Freudenberger und die Kreisräte auch nichts davon. Der dortige Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) schwieg. Der Landrat Freudenberger sagt im März 2019 dann zerknirscht „….Wir hätten tatsächlich früher darüber reden müssen….“
Diese Geschichte des „Nicht-Wissens oder Nicht-Wissen-Wollen“ kommt uns Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Göppingen sehr bekannt vor. Hatte nicht auch unser Landrat Edgar Wolff Gedächtnislücken als es 2016/2017 um sehr geheime Vertragsverhandlungen mit dem MVA-Betreiber EEW (Besitzer: Beijing Enterprises Ltd) ging?
Als Hintergrundinformation könnte wichtig sein, dass die in den kommenden Jahren anfallenden Mengen an radioaktiven Abbruchmaterialien und anderem schwach radioaktiven Müll aus AKWs erheblich zunehmen wird. Grundremmingen wird seit 2016 abgebrochen. Im für uns Göppinger nahegelegenen AKW Neckarwestheim wurde mit dem Abbruch der 331.000 Tonnen radioaktiven Materials vom Block 1 des AKW im Jahr 2017 (Stillegung 2011, Betreiber EnBW) begonnen.
Wissen maß man auch, dass das von der Atomindustrie entwickelte Konzept der „Freigabe-Messung“ von radioaktivem Müll auf Verdünnungseffekte spekuliert. Ursprünglich war dieses Konzept einmal für einzelne Abfallchargen konzipiert worden. Mit dem Abriss ganzer Atomkraftwerke nimmt es aber ganz andere Ausmaße / Dimensionen an. Hierbei fallen jeweils riesige Mengen (hunderttausende Tonnen) radioaktiver und schwach radioaktiver Abfälle an. Bei der Umverteilung über das ganze Land bestehen erhebliche gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung und es besteht die Gefahr von „hot-spots“ (an denen sich die Radioaktivität konzentriert) von denen niemand etwas weiß. Dieses radioaktive Material – auch wenn es niedrig strahlt – darf nicht aus der atomrechtlichen Aufsicht „entlassen“ werden.
Die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetages haben 2017 einstimmig beschlossen: „Keine Freigabe gering radioaktiven Atommülls“. Die Ärztinnen und Ärzte warnen in dieser Entschließung vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW). Durch die sogenannte „Freigabe“ gering radioaktiven Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und der Lagerung auf normalen Mülldeponien wird die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar zusätzlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt. Inhalierte Radioaktivität bedeutet die deutlich erhöhte Gefahr einer Krebserkrankung.
Die Ärztinnen und Ärzte weisen nachdrücklich darauf hin, dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden und Spätfolgen über Generationen entstehen können. Aus Strahlenschutzgründen muss die belastete Menge so klein wie möglich gehalten und mit dem bestmöglichen technischen Stand sicher verwahrt werden, am besten auf dem Gelände des AKW – weiterhin unter atomrechtlicher Aufsicht. Ein aktuelles Gutachten der IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Nobelpreisträger) zeigt auf, dass dies am besten durch Lagerung in robusten Gebäuden bzw Hallen – die nach der Entkernung radioaktiv belasteter AKW-Teile am Standort belassen werden können – gewährleistet sei.
Forderungen:
1.Die Verbrennung und damit Freisetzung auch von geringen Mengen radioaktiven Materials ist nicht akzeptabel ! Es gibt keine unwirksame Strahlung (Radioaktivität)!
2.Der Landrat E. Wolff und der Kreistag werden eindringlich aufgefordert auf die Verbrennung von radioaktiven Abfällen in der MVA GP zu verzichten! Dies soll vom Landrat und Kreistag öffentlich und verbindlich erklärt werden.
3.Wir erwarten Offenheit und Transparenz vom AWB Göppingen bzgl evtl vertraglicher Regelungen! Es darf nicht wie in Neu-Ulm vier Jahre dauern bis der AWB seine Informationen weitergibt.
Nachsatz:
Aufgrund der schlechten Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger mit Landrat E. Wolff und dem Kreistag empfehlen wir das INFO-Blatt der Bürgeraktion (BA) „kritische Bürger im BIP-Prozess“ zu lesen. Dort sind die Befürworter und die Gegner von immer mehr Müllverbrennung in Göppingen detailliert aufgelistet. Das kann bei der anstehenden Wahlentscheidung hilfreich sein ( www.aktive-buerger-im-bip.de ).
Dr.med. Michael P. Jaumann & Dipl-Ing. Jörn-Gerhard Rasch
für die BI Müll-Konzept-Göppingen (www.muell-konzept-goeppingen.de)