
Müll Verbrennungspreis bleibt geheim
Mehr als 130 Fragen sind seit August 2017 beim Landratsamt eingegangen. Gestellt haben sie Bürger oder Mandatsträger wie Bürgermeister und es geht nur um ein Thema: das Müllheizkraftwerk (MHKW). Die Fragen samt Antworten der Behörde sind nun ins Netz gestellt worden. Das Landratsamt hat es aber vermieden, zu erklären, worum es genau geht: In den einleitenden Texten auf der Homepage ist immer nur von „Vertragsanpassung“ mit dem Betreiber, der chinesischen EEW, die Rede. Dabei handelt es nicht nur um einen neuen Vertrag, sondern um eine Erhöhung der Müllmenge, die verbrannt werden darf. Und die hatte im Sommer für großen Aufruhr gesorgt, als die Pläne an die Öffentlichkeit kamen. Die Entscheidung wurde verschoben, der Prozess soll nun weitergehen (siehe Infobox). Eine Auswahl der Fragen und Antworten (gekürzt):
Wie viele deutsche MHKW sind in ausländischer Hand, insbesondere chinesischer?
Die überwiegende Mehrheit der über 70 bundesdeutschen Müllverbrennungsanlagen ist in kommunaler Hand. Die Firma EEW ist ein Unternehmen mit europaweit 18 Anlagen, 16 davon in der Bundesrepublik. Darüber hinaus gibt es nur wenige weitere deutsche Müllverbrennungsanlagen in ausländischer Hand.
Ist gegen das Vorhaben ein Bürgerbegehren möglich?
Die Instrumente des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides gibt es in Baden-Württemberg nur auf Ebene der Städte und Gemeinden, nicht jedoch auf Landkreisebene.
Warum wurde das Thema zuerst nichtöffentlich im Kreistag behandelt?
Nach der Landkreisordnung muss bei Gegenständen, bei denen berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern, nichtöffentlich verhandelt werden. Hierunter fallen insbesondere Verträge, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter tangieren.
Ist der Betreiber bereit, die bisherigen Schadstofffrachten auch bei einer Durchsatzsteigerung gegenüber dem Status Quo nicht zu erhöhen?
Nach Aussage des Betreibers geht dies faktisch nicht. Mehr Input bedeutet auch mehr Output, es werden jedoch die Genehmigungswerte auch im neuen Zustand deutlich unterschritten.
Wie wird vertraglich sichergestellt, dass es bis zum Vertragsende zu keinen Müllimporten aus dem Ausland nach Göppingen kommen kann?
Der bestehende Entsorgungsvertrag stellt sicher, dass im MHKW Göppingen nur für die Anlage zugelassene Abfälle angenommen werden dürfen. Vorgaben über die Herkunft bestehen hierbei nicht. Dies liegt im Ermessen des Anlagenbetreibers. Bei der Vertragsanpassung ist zu diesem Punkt keine Änderung vorgesehen.
Wurde der Betreiber gebeten, der Veröffentlichung des Verbrennungspreises zuzustimmen?
Der Landkreis hat beim Anlagenbetreiber nachgefragt, ob dieser der Veröffentlichung des konkreten Verbrennungspreises zustimmt, was dieser jedoch abgelehnt hat.
Können die GPS-Koordinaten der Bodenproben benannt werden?
Diese Angaben dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.
Wie wird sichergestellt, dass keine Sonderabfälle mitverbrannt werden?
Die Anlage kann und darf nur Haus- und Gewerbemüll verbrennen.
Vertagt Nach Protesten hatte der Kreistag im Sommer 2017 kurzfristig die Notbremse gezogen und die Entscheidung über eine Erweiterung der Durchsatzmenge des Müllofens vertagt. Außerdem wurde ein Bürgerinformationsprozess angestoßen. Dieser wurde nach den Sommerferien unterbrochen, nachdem in einem Gutachten erhöhte Dioxinwerte festgestellt worden waren.
Geplant Über weitere Schritte und Details des Bürgerinformationsprozesses wird der Kreistagsausschuss für Umwelt und Verkehr in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Februar im Helfensteinsaal des Landratsamts beraten. So ist beispielsweise geplant, den seinerzeit ausgefallenen Informationsabend für die Bevölkerung im Februar nachzuholen.
Online Alle Bürgerfragen und die Antworten des Landratsamts stehen im Netz: www.awb-gp.de/mhkw-2017