
Mehr Müll im Ofen genehmigt – NWZ – 19.12.2018
Abfallpolitik: Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit: Das Regierungspräsidium verzichtet beim Müllheizkraftwerk auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Von Dirk Hülser.
Nach mehr als neun wöchiger Vorprüfung hat das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart gestern bekannt gegeben, dass für die vorgesehene Durchsatzerhöhung des Müllheizkraftwerks keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Die Behörde kommt zu dem Schluss, es sei nachvollziehbar dargestellt worden, „dass durch die mit dem Vorhaben verbundenen Änderungen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen“ zu erwarten seien.
Damit ist der Weg für den Betreiber des Müllofens, EEW, und den Landkreis frei, den neuen Vertrag zu unterschreiben. Dessen Aushandlung wurde am 12. Oktober vom Kreistag beschlossen. Eine Hürde, die aber eher eine Formsache ist, muss EEW zuvor noch nehmen: Es wird vom RP nun ein „
Bislang werden in dem Meiler 157 680 Tonnen Abfall pro Jahr verbrannt, daraus wird Fernwärme erzeugt. Künftig, so steht es in dem gestern vom RP veröffentlichten Bescheid, sind es bis zu 179 580 Tonnen im Jahr – allerdings maximal 168 000 Tonnen pro Jahr im Drei-Jahres-Durchschnitt. Dies soll dadurch erreicht werden, dass es in manchen Jahren mehrwöchige Stillstände der Anlage wegen Revisionen gibt, in anderen Jahren nicht.
In ihrer Bekanntmachung listet die Stuttgarter Genehmigungsbehörde auf, welche Aspekte untersucht wurden. So würden Bebauung und Infrastruktur der Anlage nicht verändert, auch gebe es „in Bezug auf die Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft … durch das Vorhaben keine Veränderungen oder Verschlechterungen gegenüber dem derzeit genehmigten Zustand“.
Schadlose Entsorgung
Das RP stellt aber auch fest: „Durch die Abfallverbrennung und Reinigung der Rauchgase fallen feste Abfall- und Reststoffe an, deren Menge sich erhöht.“ Jedoch sei die schadlose Entsorgung des erhöhten Abfallaufkommens weiterhin sichergestellt. Zudem schreiben die Prüfer: „Die Erhöhung der jährlichen Verbrennungsmenge führt zu einem erhöhten Ausstoß von Luftschadstoffemissionen über den Kamin der Anlage.“ Aber die Schadstoffe würden die „jeweiligen Irrelevanzkriterien“ unterschreiten.
Geringfügig mehr Lärm
Die Geräuschemissionen würden sich „geringfügig durch die höhere Anzahl an Lkw pro Tag“ erhöhen. Die festgesetzten Lärmimmissionsrichtwerte würden dennoch eingehalten und im „Tagzeitraum, in dem der Anliefer- und Abfuhrverkehr stattfindet, sogar deutlich unterschritten“. Auch für die benachbarten Schutzgebiete bestehe keine Gefahr: „Erhebliche Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete können somit sicher ausgeschlossen werden.“
Unter Berücksichtigung all dieser Punkte kommt die Aufsichtsbehörde zu dem Schluss, sie habe „festgestellt, dass das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die … zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war daher nicht durchzuführen“.