
Kreistag sollte Chance nutzen
Zu „EVF am Müllofen interessiert“ vom 23. August:
Im Oktober entscheidet der Kreisrat über den Änderungsvertrag mit dem Betreiber EEW des Müllheizkraftwerkes. Im Kern geht es darum, dass die EEW mehr Müll verbrennen und die Kündigungsmöglichkeit des Entsorgungsvertrages auf Ende 2025 streichen will. Sie will mehr Gewinn (mehr Verbrennung bei total überzogenen Verbrennungsgebühren) und sich diesen bis zum regulären Vertragsende 2035 sichern.
Was geschieht, wenn der Kreistag gegen den Änderungsvertrag stimmt, um das MHKW zu rekommunalisieren? Dafür gibt es gute Passagen im Entsorgungsvertrag und im Erbbaurechtsvertrag: §16(2) des Erbbaurechtsvertrages: Im Falle der Kündigung auf Ende 2025 durch den Landkreis hat dieser der EEW „eine Entschädigung in Höhe des sich bei linearer Abschreibung ergebenden Buchwertes der Investitionen für Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen … zu gewähren“. Die EEW kann also die Übernahmekosten nicht in die Höhe treiben und auch keine entgangenen Gewinne geltend machen! Und die bestehenden Verträge der EEW mit ihren Geschäftspartnern? Muss der Landkreis neue Vertragspartner suchen? Nein! Denn im §22 des Entsorgungsvertrages findet man: Auf Verlangen des Landkreises GP sind die „Verträge einem vom Landkreis GP zu benennenden Dritten zu übergeben beziehungsweise zu übertragen. Das Eintrittsrecht des vom Landkreis GP bestimmten Dritten ist durch entsprechende Gestaltung aller Verträge des Entsorgers mit seinen Vertragspartnern zu gewährleisten.“ Liebe Kreisräte, besorgen Sie sich bitte diese Verträge bei der AWB und sehen Sie sich das genauer an! Die Rahmenbedingungen für eine Rekommunalisierung des MHKW sind sehr günstig! Laut NWZ ist die EVF ein geeigneter Kandidat für die Übernahme. Sie könnte bei geringeren Verbrennungsgebühren immer noch Gewinn machen und wir Müllgebührenzahler könnten entlastet werden! Wir dürfen uns nicht bis 2035 von einem chinesischen Staatskonzern ausbeuten lassen!
⇥Christoph Zantow, Wäschenbeuren