
Gericht lehnt Eilanträge ab – NWZ – 19.03.2019
Müll: Landrat Wolff kann den neuen Entsorgungsvertrag unterschreiben, Verwaltungsgericht lässt Kritiker abblitzen. Kreisrat Stähle legt Beschwerde ein und klagt erneut. Von Dirk Hülser
Das Gericht hat gestern bekanntgegeben, dass die Eilanträge keinen Erfolg hatten, dieser Streit aber mit einer Feststellungs- beziehungsweise einer Leistungsklage zu verfolgen sei. Stähle berichtet, auch telefonisch habe ihm die Richterin versichert, dass die Ablehnungen noch keinen Hinweis auf den Ausgang des eigentlichen Verfahrens gäben. „Es ging nur darum, ob der Eilantrag notwendig ist“, sagt Stähle.
In der zwölfseitigen Begründung des Gerichts heißt es: „Es spricht aufgrund der Aktenlage viel dafür, dass sämtliche Beratungen und Abstimmungen während der eröffneten, weder unterbrochenen noch geschlossenen Sitzung stattfanden.“ Dies war der Hauptkritikpunkt von Stähle und Gerber: Dass entscheidende Informationen in einer Sitzungspause vorgetragen wurden, Landrat Edgar Wolff bestreitet dies. Der Kammer lag allerdings der Tonbandmitschnitt der Sitzung nicht vor, lediglich eine Abschrift. Und diese, kritisieren die zwei Kreisräte, weiche wiederum an den entscheidenden Stellen vom Mitschnitt ab.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Kritiker bereits während der Sitzung Anträge zur Geschäftsordnung hätten stellen können. „Wird diese Obliegenheit verletzt, so ist die spätere Geltendmachung der Rechtsverletzung treuwidrig und deshalb unzulässig.“ Die zuständige Richterin betont auch: „Außerdem zeigt die Tatsache, dass er an der Abstimmung teilnahm, dass er in der Lage war, über diesen Tagesordnungspunkt zu entscheiden, und somit über die Inhalte, die den Kreisräten nach seiner Ansicht teilweise bereits in der Sitzungspause bekanntgegeben worden seien, ausreichend informiert war.“
Befangenheit spielt keine Rolle
In den Eilanträgen wurde auch auf eine mögliche Befangenheit des Kreisrats Ulrich Weiß hingewiesen. Der ist Frisch-Auf-
Im neuen und auch schon im alten Vertrag heißt es unter anderem, dass der Landkreis ab einer bestimmten Summe für Kosten aufkommen muss, die dem chinesischen Betreiber entstehen, wenn sich gesetzliche Vorgaben oder Verwaltungsvorschriften ändern. Gegen diesen Passus hat Stähle nun eine weitere Klage eingereicht. „Ich wurde nicht darüber informiert, dass diese Passagen in den neuen Vertrag kommen“, sagt er. „Mit diesem Vertrag wird zum einen auf unverantwortliche Weise das wirtschaftliche Risiko eines Unternehmens durch den Landkreis abgefedert, ja kompensiert. Zum anderen wurde der Kreistag weder über die Absicht dieser Ersatzhaftung durch den Landkreis informiert, der Kreistag hat diese Vertragsmodalitäten weder diskutiert noch beschlossen“, schreibt der Linken-Politiker dem Gericht.
CDU-Kreisrat Gerber will die Sache ebenfalls nicht auf sich beruhen lassen: „Ich werde natürlich alle juristischen Möglichkeiten ausreizen“, kündigte er gestern an. „Ich glaube immer noch, dass wir ein funktionierender Rechtsstaat sind.“ Er verspricht: „Der letzte Vorhang ist noch nicht gefallen.“ Eine vom Landratsamt erbetene Stellungnahme zur aktuellen Entwicklung in dem Rechtsstreit lag bis Redaktionsschluss nicht vor.