
Presse Mitteilung Müllkonzept Göppingen 7.7.2020
1. Rechtswidrige Auftragsvergabe zur Abfallentsorgung im Landkreis GP?
2. Kreisräte werden vom Landrat nicht über Haftungs-Risiken informiert!
Vor einer Woche hat der Ausschuss Umwelt und Verkehr (UVA) vom Kreistag Göppingen beschlossen, aufgrund eines minimal günstigeren Angebots des Großkonzerns REMONDIS, diesem den Zuschlag für die Restmüll-Entsorgung im Landkreis Göppingen ab 2022 für 8 Jahre zu erteilen. Dies, obwohl diese Firma seit Jahren bei der Entsorgung der Gelben Säcke ihre Unzuverlässigkeit vielfach unter Beweis gestellt hat. Diese Unzuverlässigkeit wurde noch durch stetige Versprechungen übertroffen, die nie eingehalten wurden. Der Stadt Göppingen sind hierdurch erhebliche Kosten entstanden: die in der Stadt herumfliegenden Gelben Säcke sind vielfach zerrissen und der Plastikmüll kullerte und flog durch die Straßen. Die Stadtreinigung und die Bürger mussten die Arbeiten der Firma REMONDIS erledigen, um Fußgänger und den Straßenverkehr nicht zu gefährden.
zu 1.) Wie sich zunehmend herausstellt, wurden bei der öffentlichen Ausschreibung dieser kommunalen Entsorgungsleistungen gravierende, dem Gesetz nicht entsprechende, Fehler gemacht. Nach §2 VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung Teil A) sind die Aufträge in einem transparenten Wettbewerb „..an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer…“ zu vergeben. Hinzu kommt, dass es nach den Vorgaben zur Leistungsbeschreibung in § 8 (1) VOL/A zulässig ist, Abfragen zu den technischen Einrichtungen der Bieter vorzunehmen (z.B. nach Sonder-KFZs, Bauhof, Parkplätzen).
Die Landkreisverwaltung hat in ihrer Ausschreibung als einziges Kriterium den Preis der Leistungen benannt. Es ist deshalb lt. Jaumann zu fragen, ob diese nach VOB/A und VOL/A klar „beschränkte“ Ausschreibung nicht zu einer Verengung des Wettbewerbs und damit zu mittelstandsfeindlichen Vergabeformen führt? (siehe DStGB – „Vergabe von Entsorgungsleistungen“).
Rasch ist der Auffassung: die Verwaltung hat unter der Verantwortung von Landrat Wolff regionale Firmen wie die ETG mit entsprechender Expertise und seit Jahrzehnten dokumentierter Zuverlässigkeit auf diese Weise ausgebootet.
Bestätgt wird diese Feststellung dadurch, daß in der VOL/A 16 ( 8) zu lesen steht: „..der niedrigste Preis allein ist nicht entscheidend..“!! Auch diese gesetzliche Vorgabe wurde „übersehen“ oder missachtet.
Es wäre die Verpflichtung des Juristen Landrat Edgar Wolff und Verwaltungsfachmanns gewesen die Kreisräte in der Sitzung des UVA auf diese gesetzlichen Vorgaben hinzuweisen. Das hat er versäumt. Ein erneuter, gravierender Verstoß des Landrats gegen seine Dienstpflichten (Fürsorgepflicht). Damit wurde eine fehlerhafte bzw falsche Entscheidung gefällt.
zu 2.) Die fehlerhafte Vergabe erfolgte an die Firma Remondis GmbH & Co KG, ein Tochterunternehmen der Firmen-Holding Rethmann SE & Co KG aus Selm (NRW). Die Firma Remondis beschäftigt ca 36.000 Menschen in 34 Ländern dieser Welt. Gesamt-Jahresumsatz 7,9 Milliarden Euro (2018). Im Norden von Deutschland wird diese Firma „Alleinherrscher der Abfallwirtschaft“ genannt (RP-online). Wer diese sicherlich ungewöhnlichen Gesellschaftsformen liest wird sich wundern und fragen, was dahinter steckt. Ein Experte sagt uns hierzu:
„Diese Bezeichnungen GmbH & Co KG bzw SE & Co KG klingen hochtrabend, sind aber bezüglich der Haftung die beschissenste Form der Möglichkeiten. Im Extremfall haftet sie mit maximal € 25.001,00.
Es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft (KG). Bei einer KG handelt es sich um mindestens 2 Gesellschafter, den Komplementär und den Kommanditisten. Der Komplementär haftet voll mit seinem Vermögen, der Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage, im Extremfall € 1,00. Bei einer GmbH & Co. KG nimmt die GmbH die Stelle des Komplementärs ein, haftet also nur in Höhe des Stammkapitals der GmbH, im Extremfall mit € 25.000,00..“
Jaumann: Für die Bewertung des Angebots muß das aber wichtig sein. Denn zur mangelnden Zuverlässigkeit der Firma Remondis kommt im Schadensfall noch eine ggf. unzureichende Haftung. Der Landrat Wolff hat auch hier versagt, die Kreisräte auf diese Haftungsrisiken aufmerksam zu machen.
Forderungen:
Angesichts dieser hier aufgelisteten gravierenden Fehler und Sachverhalte wird Landrat Wolff dringendst aufgefordert diese schwerwiegend falsche Entscheidung zu korrigieren !
Die Firma ETG und die Stadtverwaltung Göppingen sollten wegen der finanziellen Folgeschäden juristisch gegen diese Fehlentscheidung des Landrats vorgehen !
Dr. Michael P. Jaumann & Jörn-Gerhard Rasch
Sprecher BI Müll-Konzept-Göppingen