
Überschreitung der verbrannten Müllmenge rein zufällig?
Überschreitung der verbrannten Müllmenge rein zufällig?
Zu „Umweltbundesamt fordert klare Regel für Müllofen“ vom 25. November:
Jetzt bestätigt das Umweltbundesamt die Auffassung der Bürger initiative Müllkonzept-Göppingen (BI), dass für die genehmigte jährliche Verbrennungsmenge einer Müllverbrennungsanlage (MVA) eine eindeutige Festschreibung erfolgen muss (Genehmigung). Bei näherer Betrachtung der Vorgänge, die im Jahre 2016 zu der Überschreitung der Durchsatzmenge um 6000 Tonnen eventuell sogar um 22 000 Tonnen durch den Betreiber EEW geführt haben, stößt man auf ein seltsames Zusammenspiel zwischen dem Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) und dem Betreiber der MVA Göppingen. Im Antwortschreiben auf die Beschwerde der BI erklärt das RPS, der Betreiber sei im November 2016 auf das RPS mit der Aussage zugekommen, man habe bereits die genehmigte Durchsatzmenge ausgeschöpft. Man müsse nun den in einem Handbuch genannten Rotte- und Feuchtigkeitsverlust, der bei der Lagerung des Abfalls im Müllbunker in Höhe von 4 bis 10 Prozent eintrete, in Anrechnung bringen. Seit Bestehen der MVA war eine derartige Anrechnung nie im Spiel.
Das RPS ist dem Vorschlag bedenkenlos gefolgt. Somit verbrannte die MVA im Jahr 2016 statt der genehmigten 157 680 Tonnen die angelieferten 163 700 Tonnen (lt. Eingangswaage). Die Zahl von 163 700 Tonnen gewinnt bei genauerem Hinsehen eine auffällige Bedeutung. Denn diese Menge wurde nicht in 365 Tagen, einem vollen Jahr, sondern nur in 90 Prozent dieser Zeit verbrannt. 10 Prozent der Zeit gingen für Revisions- und Stillstandszeiten verloren. Rechnet man 163 700 Tonnen auf ein volles Jahr hoch, so ist die MVA mit einer Jahresbelastung von über 180 000 Tonnen gefahren worden. Diese Zahl macht hellhörig, denkt man an die Planung des Betreibers EEW, die Anlage für einen Durchsatz von 180 000 Tonnen genehmigen zu lassen. Es stellt sich die Frage, ob die Überschreitung der Müllmenge rein zufällig 6000 Tonnen erreichte oder ob nicht in Abstimmung zwischen EEW und RPS ein Probelauf inszeniert wurde, um die Anlage bezüglich einer überhohen Belastung zu testen. Dabei wäre die einkalkulierte, ungenehmigte Überschreitung der Durchsatzmenge durch die Anrechnung von 4 Prozent Feuchtigkeitsverlusten kaschiert worden.
Jörn-Gerhard Rasch, Göppingen