
04.08.2017 – Anlage notfalls schließen (Dr. med. Andre Bönsch)
Zu den Berichten über die aktuelle Müll-Debatte im Landkreis: Wenn ich morgens auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad am Müllheizkraftwerk vorbeifahre, bin ich jedes Mal aufs Neue überrascht, dass eigentlich nur auswärtige und ausländische Lkw und Tankfahrzeuge vor den Toren darauf warten, ihren Müll abzuladen. Nach dem Wunsch der Landkreisverwaltung und dem Betreiber EEW sollen diese Müllmenge und logischerweise auch das Verkehrsaufkommen um weitere 20 Prozent ansteigen. Die Kennzeichen der Mülltransporter konterkarieren die Aussage eines Göppinger Stadtrats, dass man die Erhöhung der Müllmenge durch kreiseigenen Gewerbemüll stemmen könne und so kein zusätzlicher auswärtiger Müll anfallen würde. Letztlich ist die Strategie der Befürworter genauso durchschaubar wie perfide, nämlich Profitsteigerung des Betreibers auf dem Rücken der Bürger, insbesondere der nachfolgenden Generationen. Als Arzt sind mir die jahrzehntelangen Diskussionen zu den gesundheitsbedingten Auswirkungen des durch die Müllverbrennung entstehenden Schadstoffgemischs, von dem die
überwiegenden, potenziell krankeitsauslösenden Stoffe nicht erfasst werden, da offiziell nicht relevant, wohl bekannt. Nicht zuletzt durch die derzeitige Diskussion um Feinstaub, hier sind mehr als weitere acht Tonnen bei einer Müllmengenerhöhung im Gespräch, zeigt sich, dass die Gesundheitsdiskussion in der Mitte einer kritischer werdenden Gesellschaft angekommen ist.
Sollte der Landrat, der auf den jetzigen Widerstand mit einer Informationskampagne reagiert, tatsächlich lautere Motive und gute Argumente haben, dürfen sich weder die Landkreisverwaltung noch der Betreiber einer Untersuchung durch einen neutralen Gutachter inklusive der vom Kollegen Jaumann angemahnten Bodenproben verschließen. Diese sind gut beraten, alles dafür zu tun, damit der Informationsprozess für den einzelnen Bürger transparent, nachvollziehbar unverständlich abläuft. Sollte ein Gutachten abgelehnt werden, wäre aus meiner Sicht nur noch der Rechtsweg mit dem Ziel einer Schließung der Anlage möglich, das heißt einer Rücknahme der Betreibergenehmigung durch das Regierungspräsidium, um
eine weitere Gesundheitsgefährdung zu verhindern.
Dr. med. Andre Bönsch,
Göppingen